Deutschland

Mit seinem Team aus erfahrenen deutschen Wirtschaftsjuristen unterstützt Sie Alexander & Partner umfassend im deutschen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Streitbeilegung.

Ausarbeitung Internationaler Verträge

Die deutsche Wirtschaft zählt zu den bedeutendsten Volkswirtschaften der Welt. Die hohe, und insbesondere krisenfeste, Marktstabilität macht sie zu einem interessanten Standort für internationale Investoren. Es kommt bei der Ausarbeitung von Investitionsverträgen oft zu einem Aufeinandertreffen zweier Rechtsordnungen. Den Parteien sind dabei oft nicht alle Rechtsordnungen bekannt, obwohl sie für die Ausarbeitung dieser Internationalen Verträge von grundlegender Bedeutung sind.

Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie sich von einem Team beraten lassen, das sich nicht nur im deutschen Recht, sondern auch in verschiedenen anderen nationalen Rechtsordnungen auskennt. Wir sind hochqualifizierte Experten, die Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen unterstützen können. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Bereich der Konfliktlösung (Schiedsgerichtsbarkeit und Gericht). Dank der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte im In- und Ausland können wir Sie bestmöglich beraten.

Beratung bei bestehenden Internationalen Verträgen

Es ist unser Anspruch, Probleme frühzeitig zu erkennen und im Vorfeld zu lösen. Gerade bei Internationalen Verträgen und im Projektmanagement ist es wichtig, schnell agieren und reagieren zu können. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei allen Themen der Vertragsabwicklung.

Dank unseres Standorts im Herzen Berlins beraten wir Sie gerne vor Ort oder besprechen den Stand Ihrer Projekte per Videokonferenz. Wir stehen in ständigem Kontakt mit wichtigen Organisationen wie Botschaften und Auslandshandelskammern. Ziel des Vertragsmanagements ist es, weitere rechtliche Risiken zu minimieren und die Rentabilität zu maximieren.

Neben dem Vertragsmanagement zählt auch das Claim Management ebenso zu unseren Aufgabenfeldern. Wir versuchen, Forderungen unserer Mandanten durchzusetzen und gegnerische Forderungen abzuwehren. Die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen steht dabei im Fokus.

Kanzlei mit Erfahrung bei internationalen Projektverträgen

Mit unserer Kompetenz als Rechtsberater für Internationale Verträge und internationale Projekte sehen wir uns als Partner, der Ihnen langfristig bei Fragen rund um die rechtliche Situation Ihrer Verträge und Projekte hilft.

Projektverträge sind vor allem für deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind, unerlässlich. Zu diesen Verträgen gehören unter anderem:

  • EPC-Verträge und
  • Joint Venture Verträge

Wollen sie ein neues Projekt in Deutschland oder dem Ausland durchführen, so müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld klar sein. Nur so kann Ihr Projekt rechtssicher gestaltet werden. Gerne bieten wir Ihnen vor Beginn Ihres neuen Projekts ein ausführliches Gespräch per Videokonferenz oder vor Ort, in Berlin oder einem unserer Standorte, an. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Projektverträge, sodass Ihnen wichtige Themen bekannt sind. Sollte die Beratung im Ausland stattfinden, so müssen Sie keine weitere Kanzlei zwischenschalten – wir arbeiten mit Ihnen vor Ort zusammen.

Zu unserem großen Mandantenstamm gehören zahlreiche Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand, die eine rechtliche Betreuung speziell bei Infrastrukturprojekten in Afrika, Nordafrika, dem Mittleren sowie dem Nahen Osten suchen.

Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt auf „International Arbitration“

Sorgfältige Vorbereitung von Projekten und Verträgen kann nicht immer verhindern, dass es zu Konflikten kommt. Auch hier stehen wir in Deutschland an Ihrer Seite und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht oder einem Schiedsgericht. Vorher versuchen wir aber immer eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Wir vertreten dabei Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei und versuchen gleichzeitig eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sollte es aber doch dazu kommen, werden wir Sie selbstverständlich vor dem Gericht in Deutschland kompetent und persönlich vertreten. Bei Fällen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit haben wir Erfahrung sowohl bei Verfahren nach internationalen (z.B. ICC) und lokalen Schiedsordnungen (z.B. DIS) als auch bei Investitions Streitigkeiten (ICSID).

Internationale Investitionen mit rechtlicher Due Diligence

Bei einer internationalen Investition müssen die rechtlichen Risiken und Chancen in die Vertragsverhandlungen miteinbezogen werden, um einen fairen Preis zu erzielen. Dabei geht es oft um große Summen. Als erfahrene und international gut aufgestellte Kanzlei im Wirtschaftsrecht, führen wir Ihre rechtliche Due Diligence durch und decken Risikofaktoren für Ihre Investition im In- und Ausland auf. Auch im Bereich M&A, also Unternehmenszusammenschlüssen und Akquisitionen, begleiten wir Sie und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestens gewahrt sind.

Der eigene Standort außerhalb von Deutschland: Gesellschaftsgründung im Ausland

Internationale Vertragsbeziehungen im Ausland sind oft der erste Schritt zu einem eigenen Standort jenseits der deutschen Grenzen. Wir beraten Sie gerne mit unserem hochqualifizierten Team über eine Gesellschaftsgründung im Ausland. Dabei führen wir eine rechtliche Grundprüfung durch und räumen rechtliche Unsicherheiten aus. Wir stellen Ihre Gründung auf ein starkes Fundament.

Unsere Kanzlei hat schon in verschiedenen Industrien und für verschiedene Projekte im Ausland Gesellschaften gegründet. Wir beraten Sie dabei, ob ein Produktionsstandort gebraucht wird, eine Projektgesellschaft erforderlich ist oder bei einer Investition eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle oder Special Purpose Company) gegründet werden soll. Unsere langjährige Erfahrung und kurzen Entscheidungswege nutzen wir stets für das Interesse unserer Mandanten. Unsere besondere Stärke ist, dass wir flexibel und agil auf neue Herausforderungen reagieren können.

Fragen

Als Kanzlei arbeiten wir ganz überwiegend im internationalen Wirtschaftsrecht. Wir haben dabei besondere Kompetenzen in Afrika, Frankreich und dem Nahen Osten. Unsere Anwälte sind dabei nicht nur in Deutschland, sondern auch an verschiedenen ausländischen Standorten zugelassen. Wir können Sie daher oft ohne Zwischenschaltung ausländischer Anwälte direkt vor Ort vertreten und Prozesse auch in der Landessprache führen.
Bei Internationalen Verträgen gilt nicht automatisch deutsches Recht. Die beteiligten Vertragsparteien müssen sich im Voraus darauf einigen, welches Recht dem Vertrag zugrunde liegen soll. Das kann das deutsche Recht, das des Ziellandes oder das eines Drittlandes sein. Bei Kaufverträgen bietet sich auch der internationale Kaufvertrag nach UN Kaufrecht an.
Unser spezialisiertes und kulturell sensibilisiertes Team arbeitet bereits im Vorfeld darauf hin, durch solide aufgesetzte Verträge und guten rechtlichen Beistand Konfliktfälle zu vermeiden. Im Falle des Falles denken wir unternehmerisch und versuchen, eine lange und kostenträchtige Auseinandersetzung zu vermeiden. Im Idealfall wird eine für beide Seiten akzeptable Lösung abseits der Gerichte gefunden. Lässt sich der Konflikt nicht vermeiden, können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung, insbesondere in internationalen Fällen, bestmöglich durch den Streit begleiten.

Team

Gründungspartner
Oliver Alexander hat elf Jahre als Wirtschaftsanwalt in Katar gearbeitet und ist damit ein ausgewiesener Spezialist für das Wirtschaftsrecht in Katar und anderen Ländern des Golf-Kooperationsrates. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Bau- und Infrastrukturrecht, im internationalen Werklieferrecht und im internationalen Schiedsverfahrensrecht. Des Weiteren ist Oliver Alexander einer der ersten deutschen Wirtschaftsanwälte in Sub- Sahara Afrika in enger Kooperation mit einer lokalen Kanzlei in Accra, Ghana.
Partner
Andreas Scherdel hat langjährige Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von Verträgen auf allen Ebenen internationaler Projektbeziehungen, im Gesellschaftsrecht und im Vertrags- und Claimsmanagement, dies auch unter Berücksichtigung der buchhalterischen und Steueraspekte. Hierbei ist er insbesondere auf die Bau-, Infrastruktur- und Energiewirtschaft spezialisiert.
Counsel
Petra Kuhn ist französische Avocat à la Cour (Lyon). Sie berät seit über 15 Jahren sowohl Unternehmen im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht als auch Private Clients bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen und bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung einschließlich der deutsch-französischen Nachlassabwicklung.
Counsel
Julia Mohamad wurde in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte Sie Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und Arabisch an der Universität Damaskus, Syrien. Frau Mohamad absolvierte Ihr Referendariat in Berlin.
Counsel
Dr. Richard Wichmann ist Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und seit 2005 in der Immobilienwirtschaft tätig. Seit 2017 betreut er nationale und internationale Mandate in den Bereichen Energiewirtschaft und Infrastruktur im privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Of Counsel
Jan Harder ist auf internationale Wirtschaftsunternehmungen, Mergers & Acquisitions und Infrastrukturprojekte mit den Schwerpunkten Mobilität und Projekt-/Exportfinanzierung sowie die Bereiche strategische Rechtsberatung und Interim Management spezialisiert.
Of Counsel
Axel Heck ist auf komplexe transnationale M&A-Transaktionen, die Schlichtung von Streitigkeiten privater Parteien auf internationaler Ebene und strategische Rechtsberatung spezialisiert. Sein besonderer Fokus gilt hierbei dem transatlantischen sowie dem europäisch-indischen Markt.
Of Counsel
Jakob Kisser ist seit 2022 Of-Counsel bei Alexander & Partner und Managing Partner von Strohal Legal Consultants, unserer Korrespondenzkanzlei in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Seit 20 Jahren ist er als wirtschaftsorientierter Anwalt in Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig.
Of Counsel
Dr. Philipp Stompfe berät im internationalen Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren.