Katar

Unsere Kanzlei ist die einzige deutsche Kanzlei mit mehr als 20 Jahren intensiver Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im gesamten katarischen Wirtschaftsrecht. Aufgrund dieser vielfältigen Erfahrung im katarischen Wirtschaftsumfeld können wir Ihr Anliegen auch aus einer lokalen wirtschaftlichen Perspektive ideal begleiten.

Ausführliche Rechtsberatung zu Bauverträgen für Katar

Katar, ein kleines Land auf der arabischen Halbinsel, hat in den vergangenen Jahren große Infrastruktur- und Bauprojekte realisiert. Die Ausrichtung zahlreicher internationaler Sportereignisse, nicht zuletzt die Fußball WM 2022 einerseits und das Ziel wirtschaftlicher Unabhängigkeit aufgrund der Blockade durch die wesentlichen anderen Golfstaaten andererseits haben dazu geführt, dass die gesamte Infrastruktur des Emirats in beispiellosem Ausmaß modernisiert und ausgebaut wurde und wird. Hierzu beauftragte und beauftragt Katar häufig ausländische Firmen, darunter auch zahlreiche Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand.

Für diese in Katar ausgeführten Bau Projekte sowie Infrastruktur Projekte müssen die beauftragten Firmen bei der Vertragsgestaltung beachten, dass nicht ohne weiteres deutsches Recht anwendbar und sinnvoll ist. Es muss im Rahmen dieser Bauverträge geregelt werden, welches Recht für die Vertragsparteien gelten soll, wie etwa:

  • Deutsches Recht
  • Katarisches Recht
  • Internationales Handelsrecht

Dies erfordert tiefgehende Kenntnisse des deutschen und katarischen Rechts, sowie des internationalen Handelsrechts. Unser Team kann sie dabei hervorragend beraten. Unsere Kanzlei ist die einzige deutsche Kanzlei mit mehr als 20 Jahren intensiver Erfahrung in der Beratung von Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts in Katar. Aufgrund unserer vielfältigen Erfahrung auch im katarischen Wirtschaftsumfeld können wir zudem Ihr Anliegen auch aus einer lokalen wirtschaftlichen Perspektive ideal begleiten.

Beratung bei internationalen Verträgen für Katar

Es ist unser Anspruch potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen, bevor es zu Konflikten kommt. Gerade bei internationalen Verträgen und im Projektmanagement ist es wichtig, schnell agieren und reagieren zu können. Unser erfahrenes Team ist darin geschult und unterstützt Sie kompetent bei allen Themen der Vertragsgestaltung und der Vertragsabwicklung.

Durch unseren Standort im Herzen Berlins, sowie unser Team in Doha können wir Sie jederzeit gerne vor Ort beraten oder per Videokonferenz den Status Ihrer Projekte besprechen. Dabei stehen wir mit wichtigen Organisationen, wie Botschaften und Außenhandelskammern in ständiger Verbindung.

Wir verfassen, überprüfen und verhandeln Projekt Verträge für Katar

Giving our expertise as advisors in the international legal context, we stand as a long-term partner, who can provide help regarding any number of questions relating to the legal situation of your contracts and projects. German companies doing business abroad are confronted with project contracts. These contracts are understood to include:

  • EPC-Verträge und
  • Joint Venture Verträge

Wollen sie ein neues Projekt in Katar durchführen, so müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld geklärt sein. Nur so kann Ihr Projekt rechtssicher gestaltet werden. Gerne bieten wir Ihnen vor Beginn Ihres neuen Projekts ein ausführliches Gespräch per Videokonferenz oder an einem unserer Standorte an. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Projektverträge, sodass für Sie wichtige Themen passend erfasst sind. Aufgrund unserer lokalen Rechtskenntnisse müssen Sie keine weitere Kanzlei zwischenschalten – wir kümmern uns auch um das katarische Recht.

Das Thema der internationalen Projektverträge ist äußerst umfangreich und komplex und erfordert internationale Erfahrung, die wir mitbringen. Unser Gründungspartner hat 11 Jahre für eine renommierte Kanzlei in Katar gearbeitet und von dort deren internationales Geschäft aufgebaut. Zudem haben alle Anwälte unseres Teams internationale juristische Kompetenz dadurch, dass sie im Ausland gelebt und gearbeitet haben oder dort eine juristische Ausbildung absolviert haben. In Katar konnten wir schon bei vielen internationalen Projekten aller Größenordnungen erfolgreich beratend tätig werden.

Zu unserem großen Mandantenstamm gehören zahlreiche internationale Unternehmen aus Europa und Firmen aus dem deutschen Mittelstand, die eine rechtliche Betreuung speziell bei Projekten in Afrika, Nordafrika, dem Mittleren sowie dem Nahen Osten suchen.

Kanzleischwerpunk: „International Arbitration“

Sorgfältige Vorbereitung von Projekten und Verträgen kann nicht immer verhindern, dass es zu Konflikten kommt. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite und übernehmen Ihre Vertretung vor staatlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht. Wir vertreten dabei Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei und versuchen zunächst eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, vertreten wir Sie dabei konsequent. Selbstverständlich können wir Sie vor deutschen Gerichten kompetent persönlich vertreten. In Katar übernehmen wir Ihre Betreuung vor den lokalen Gerichten gemeinsam mit unserem Erfahrenen Partner vor Ort, der schon seit 20 Jahren mit uns zusammenarbeitet. Bei Fällen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit haben wir umfangreiche Erfahrungen bei Verfahren nach internationalen (z.B. ICC) und lokalen Schiedsordnungen (z.B. DIS) sowie bei Investitions-Streitigkeiten (ICSID).

Wir sind eine hochqualifizierte Kanzlei von Wirtschaftsanwälten, die sich auf Konfliktlösungen spezialisiert hat. Zur umfassenden Betreuung der Projekte gehört auch eine umfassende Konfliktlösungsstrategie. Sollte es im konkreten Fall zu Rechtsstreitigkeiten kommen, werden wir die Interessen unserer Mandanten konsequent durchsetzen. Teil der Strategie ist regelmäßig, den Gang vor ein ordentliches Gericht zu vermeiden und im Rahmen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit den Konflikt zu lösen.

Umfassende Rechtsberatung zum Internationalen Investment in Katar

Durch unsere langjährigen Erfahrungen in Katar und dem Nahen Osten konnten wir ein sehr gutes Netzwerk in der katarischen Wirtschaft aufbauen. Zu unserem Mandantenstamm gehören nicht nur Firmen, die im Bereich des Bauwesens und der Infrastruktur tätig sind, sondern unter anderem auch Firmen im Bereich des International Investment. In diesem Bereich ist eine umfassende rechtliche Betreuung unabdingbar, in der wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten sowie Fallstricke umfassend, ehrlich und kompetent beraten. Dabei nutzen wir unsere tiefgehenden Kenntnisse des katarischen Rechts und der Wirtschaft.

Unsere Kanzlei berät Sie im Rahmen Ihres International Investment, vor Allem in den Bereichen Rechtliche Due Diligence, Akquisition, Unternehmenszusammenschluss und M&A. Dabei behalten wir neben dem Recht immer auch die Wirtschaftlichkeit im Auge. Vor jedem rechtlichen Schritt überprüfen wir genau, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen dieser im Einzelfall für unseren Mandanten haben kann.

Der eigene Standort außerhalb von Deutschland: Gesellschaftsgründung in Katar

Internationale Vertragsbeziehungen im Ausland sind oft der erste Schritt zu einem eigenen Standort außerhalb der deutschen Grenzen. Wir beraten Sie gerne mit unserem hochqualifizierten Team über eine Gesellschaftsgründung in Katar. Dabei führen wir eine rechtliche Grundprüfung durch und räumen rechtliche Unsicherheiten aus. Wir stellen Ihre Gründung auf ein starkes Fundament.

Unsere Kanzlei hat schon in verschiedenen Industrien und für verschiedene Projekte im Ausland Gesellschaften gegründet. Insbesondere in Katar haben wir jahrelange Erfahrung in Recht und Wirtschaft sammeln können. Wir beraten Sie bei Fragen, ob ein Produktionsstandort gebraucht wird, eine Projektgesellschaft erforderlich ist oder ob bei einer Investition eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle oder Special Purpose Company) gegründet werden soll. Unsere Erfahrung und kurzen Entscheidungswege nutzen wir stets für das Interesse unserer Mandanten. Unsere besondere Stärke ist, dass wir flexibel und agil auf neue Herausforderungen reagieren können.

Fragen

Bei einem grenzüberschreitenden Vertrag gilt nicht automatisch deutsches oder katarisches Recht. Die Parteien können sich im Vorfeld darauf einigen, welches Recht dem Vertrag zugrunde liegen soll. Das kann deutsches, katarisches oder internationales Handelsrecht sein. Bei Kaufverträgen bietet sich bspw. auch ein internationaler Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht an. Möglich ist im Einzelfall aber auch die Wahl des Rechts eines Drittstaates.
Unser spezialisiertes und kulturell sensibilisiertes Team arbeitet bereits im Vorfeld darauf hin, durch solide aufgesetzte Verträge und guten rechtlichen Beistand Konfliktfälle zu vermeiden. Wir sind auf International Arbitration spezialisiert. Dabei ist uns eine Betrachtung aus allen Perspektiven (insbes. die rechtliche und wirtschaftliche Perspektive) wichtig. Unser Ziel ist es, den Gang vor ein ordentliches Gericht zu vermeiden und Ihre wirtschaftlichen Interessen effizient durchzusetzen. Im Idealfall wird eine für beide Seiten akzeptable Lösung außerhalb der Gerichte gefunden. Sollte eine Vermeidung des Konflikts nicht möglich sein, werden wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung bei internationalen Rechtsstreitigkeiten bestmöglich durch die Auseinandersetzung begleiten.
Wir sind eine Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht, bei denen Anwälte arbeiten, die auch das katarische Recht kennen. Wir delegieren die Aufgaben nicht an katarische Kanzleien, sondern bearbeiten das Mandat aus einer Hand. Das bedeutet, dass die Entscheidungswege kurz sind und zusätzliche Kosten vermieden werden. Zudem haben Sie mit uns für all Ihre Themen immer denselben Ansprechpartner.

Team

Gründungspartner
Oliver Alexander hat elf Jahre als Wirtschaftsanwalt in Katar gearbeitet und ist damit ein ausgewiesener Spezialist für das Wirtschaftsrecht in Katar und anderen Ländern des Golf-Kooperationsrates. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Bau- und Infrastrukturrecht, im internationalen Werklieferrecht und im internationalen Schiedsverfahrensrecht. Des Weiteren ist Oliver Alexander einer der ersten deutschen Wirtschaftsanwälte in Sub- Sahara Afrika in enger Kooperation mit einer lokalen Kanzlei in Accra, Ghana.
Partner
Andreas Scherdel hat langjährige Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von Verträgen auf allen Ebenen internationaler Projektbeziehungen, im Gesellschaftsrecht und im Vertrags- und Claimsmanagement, dies auch unter Berücksichtigung der buchhalterischen und Steueraspekte. Hierbei ist er insbesondere auf die Bau-, Infrastruktur- und Energiewirtschaft spezialisiert.
Counsel
Julia Mohamad wurde in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte Sie Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und Arabisch an der Universität Damaskus, Syrien. Frau Mohamad absolvierte Ihr Referendariat in Berlin.
Counsel
Dr. Richard Wichmann ist Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und seit 2005 in der Immobilienwirtschaft tätig. Seit 2017 betreut er nationale und internationale Mandate in den Bereichen Energiewirtschaft und Infrastruktur im privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Of Counsel
Dr. Aouni Shahoud Almousa ist Assistenzprofessor an der Lusail University (Doha, Katar) und Of Counsel bei Alexander & Partner.
Of Counsel
Martin Brown ist ein englischer Anwalt und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung bei internationalen Finanztransaktionen.
Of Counsel
Dr. Philipp Stompfe berät im internationalen Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren.