Frankreich

Alexander & Partner bietet Ihnen mit seinem Team aus erfahrenen deutschen und französischen Wirtschaftsanwälten umfassende Unterstützung im französischen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie bei der Streitbeilegung.

Wir beraten deutsche und französische Mandanten zu Internationalen Verträgen

Unsere Kanzlei ist auf das internationale Wirtschaftsrecht spezialisiert. Dabei sind wir eine der wenigen deutschen Wirtschaftskanzleien, die nicht nur französischsprachige Berater beschäftigt und über ein Netz französischer Korrespondenzkanzleien verfügt, sondern auch über ein Team von in Frankreich zugelassenen Rechtsanwälten. Das Team aus Paris wird von unserem Partner Phillipe de Richoufftz geleitet. Wir beraten sowohl deutsche als auch französische Mandanten aus dem Mittelstand, die in Frankreich oder Deutschland investieren und Projekte durchführen wollen. Bei der Gestaltung von Investitionsverträgen in Deutschland und Frankreich treffen zwei Rechtssysteme aufeinander. Die Parteien kennen die Rechtssysteme oft nicht in der erforderlichen Tiefe, eine Expertise, die hier aber unbedingt notwendig ist. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie sich von einem Team beraten lassen, das sich nicht nur im deutschen, sondern auch im französischen Rechtssystem auskennt. Wir sind hochqualifizierte Experten, die Ihnen bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zur Seite stehen und Sie auch im Bereich der Konfliktlösung (Schiedsgerichtsbarkeit und Gericht) unterstützen.

Vertrags Management: Wir optimieren internationale Verträge

Es ist unser Anspruch, Probleme frühzeitig zu erkennen und im Vorfeld zu lösen. Gerade bei Internationalen Verträgen und im Projektmanagement ist es wichtig, schnell agieren und reagieren zu können. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei allen Themen der Vertragsabwicklung.

Durch unsere Standorte im Herzen Berlins sowie im Zentrum von Paris können wir Sie jederzeit gerne vor Ort beraten oder per Videokonferenz den Status Ihrer Projekte besprechen. Dabei stehen wir mit wichtigen Organisationen, wie Botschaften und Außenhandelskammern in ständiger Verbindung. Ziel des Vertragsmanagements ist die Minimierung von Rechtsrisiken sowie die Maximierung der Wirtschaftlichkeit.

Neben dem Vertragsmanagement zählt auch das Claim Management ebenso zu unseren Aufgabenfeldern. Wir versuchen, Forderungen unserer Mandanten durchzusetzen und gegnerische Forderungen abzuwehren. Die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen steht dabei im Fokus.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit zur schnellen Konfliktlösung

Sorgfältige Vorbereitung von Projekten und Verträgen kann nicht immer verhindern, dass es zu Konflikten kommt. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht oder einem Schiedsgericht. Vorher aber versuchen wir, immer eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Wir vertreten dabei Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei und versuchen gleichzeitig eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sollte es aber doch dazu kommen, werden wir Sie selbstverständlich vor dem Gericht oder Schiedsgericht in Deutschland oder Frankreich kompetent und persönlich vertreten. Unser Team besteht auch aus Anwälten, die in Frankreich zugelassen sind, sodass wir Sie direkt ohne das Zwischenschalten einer Drittkanzlei vor Gericht vertreten können. Dies spart Zeit und Geld und ermöglicht uns, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Im Falle der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit haben wir Erfahrung sowohl bei Verfahren nach internationalen (z.B. ICC) und lokalen Schiedsordnungen (z.B. DIS) als auch bei Investitions Streitigkeiten (ICSID).

Ausführliche Beratung zu Agentur-Verträgen

Agentur-Verträge sind aus dem grenzüberschreitenden Handel nicht mehr wegzudenken. Mandanten aus Deutschland können sich allerdings nicht darauf verlassen, dass automatisch die Gültigkeit der deutschen Gesetze und es deutschen Rechts gilt. Auch hier bedarf es daher der umfassenden Kenntnis des deutschen, französischen und internationalen Rechts. Zudem ist bei einem solchen grenzüberschreitenden Handel die Ausarbeitung von Agentur-Verträgen, auch als internationale Vertriebsverträge bekannt, notwendig. Unser Team aus hochqualifizierten Experten berät Sie gerne vollumfänglich in dieser Angelegenheit und setzt sich dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Projekt Finanzierung mit besonderem Blick auf Wirtschaftlichkeit

Die Projektfinanzierung ist Voraussetzung für die Realisierung jedes Projektes. Bei der Bewertung, Strukturierung und Verhandlung dieser Finanzierungsverträge begleitet Sie unser Team von erfahrenen Experten, wobei wir hier niemals die Wirtschaftlichkeit aus den Augen lassen. Unsere Anwälte betrachten alle rechtlichen Fragestellungen dank ihrer tiefgreifenden Kenntnisse in deutschem und französischem Recht aber auch der Industrie und Wirtschaft stets unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit. Da jedes Land seine eigene Rechts- und auch Finanzkultur hat, werden wir diese bei der Ausarbeitung oder Analyse der Finanzierungsverträge genau berücksichtigen.

Gesellschaftsgründung in Frankreich: Wir beraten Sie ausführlich

Frankreich bildet eine 450 km lange Grenze zu Deutschland. Das ist aber nicht der einzige Grund, warum sich viele unserer Kunden in unserem Nachbarland westlich des Rheins ansiedeln wollen. Die deutsche und französische Wirtschaft sind auf vielen Ebenen eng miteinander verbunden und daher auch für mittelständische Unternehmen ein interessanter Standort. Bei einer geplanten Unternehmensgründung in Frankreich kann die deutsche Rechtserfahrung nur bedingt weiterhelfen. Umfassende und vertiefte Kenntnisse des französischen Rechts und der französischen Rechtsprechung sind für eine erfolgreiche Unternehmensgründung unbedingt erforderlich. Hier beraten wir Sie gerne und umfassend. Unsere Mandanten können sich auf eine qualitativ hochwertige und umfassende Beratung verlassen, da wir französische Rechtsanwälte oder deutsche Juristen beschäftigen, die seit langem in Frankreich tätig und mit dem französischen Rechtssystem vertraut sind. Darüber hinaus verfügt unser deutsch-französisches Anwaltsteam über fundierte Kenntnisse der französischen Industrie und Wirtschaft. Wir arbeiten nicht, wie sonst üblich, mit französischen Anwaltskanzleien zusammen, die wir beauftragen. Das bedeutet, dass alle unsere Mandanten immer denselben Ansprechpartner haben und die Entscheidungswege kurz und effektiv sind. Auf diese Weise können auch unnötige Kosten für Sie vermieden werden.

Deutsch – französisches Erbrecht

Aufgrund der engen Verflechtung zwischen Frankreich und Deutschland sind immer wieder grenzüberschreitende Erbschaftsangelegenheiten zu regeln. Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet und steht Ihnen gerne mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zur Seite.

Fragen

Bei einem grenzüberschreitenden Vertrag ist nicht automatisch deutsches oder französisches Recht anwendbar. Die Parteien können im Voraus vereinbaren, welches Recht dem Vertrag zugrunde gelegt werden soll. Dies kann deutsches, französisches oder internationales Handelsrecht sein. Bei Kaufverträgen kann z.B. der internationale Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht angewendet werden.
Wir sind eine kompetente Anwaltskanzlei für internationales Wirtschaftsrecht, die Anwälte beschäftigt, die ihre Ausbildung in Frankreich absolviert haben und / oder dort mehrere Jahre tätig waren. Sie kennen das französische Rechtssystem sehr gut, ebenso wie die Mentalität der Franzosen. Darüber hinaus haben wir bereits in verschiedenen Branchen und Projekten gearbeitet. Dieses umfassende Wissen ist ein großer Vorteil bei Verhandlungen.
Wenn Sie nicht nur Verträge mit einem französischen Unternehmen abschließen wollen, sondern auch die Gründung eines Unternehmens in Frankreich planen, gibt es einiges zu beachten. Dank unserer langjährigen Erfahrung in Frankreich und unseren fundierten Kenntnissen des französischen Rechts und der französischen Wirtschaft können unsere Anwälte Sie ausführlich und kompetent beraten, wenn Sie sich zu diesem Schritt entschließen.

Team

Counsel
Petra Kuhn ist französische Avocat à la Cour (Lyon). Sie berät seit über 15 Jahren sowohl Unternehmen im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht als auch Private Clients bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen und bei der Vermögens- und Nachfolgeplanung einschließlich der deutsch-französischen Nachlassabwicklung.
Of Counsel
Marie Badiane ist eine französische Anwältin, die kleine und mittelständische Unternehmen mit Schwerpunkt auf Energie und technologiegetriebenen Innovationen berät.
Of Counsel
Die Expertise von Pauline Coune besteht in der juristischen Betreuung von Projekten im Maghreb und in Subsahara-Afrika.
Of Counsel
Philippe de Richoufftz ist französischer Avocat à la Cour (Paris) und berät seit 15 Jahren im Bereich von Infrastrukturprojekten in Nord- und Westafrika.
Of Counsel
Axel Heck ist auf komplexe transnationale M&A-Transaktionen, die Schlichtung von Streitigkeiten privater Parteien auf internationaler Ebene und strategische Rechtsberatung spezialisiert. Sein besonderer Fokus gilt hierbei dem transatlantischen sowie dem europäisch-indischen Markt.