Of Counsel
Marie Badiane ist eine französische Anwältin, die kleine und mittelständische Unternehmen mit Schwerpunkt auf Energie und technologiegetriebenen Innovationen berät.
Bei grenzüberschreitenden Aufträgen und Projekten werden immer diverse internationale Verträge geschlossen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Geschäfts so genau wie möglich abbilden müssen. In Bezug auf internationale Verträge benötigen deutsche Unternehmen eine erfahrene und kompetente Kanzlei, die sich nicht nur mit grenzüberschreitenden Transaktionen umfassend auskennt, sondern auch über profunde Erfahrung im marokkanischen Recht verfügt.
Unterhält ein Unternehmen aus der DACH-Region vertragliche Beziehungen zu einem Handelspartner aus Marokko, ist es fast immer erforderlich, die vertragliche Grundlage laufend zu überprüfen und ggf. an die geänderten Bedingungen anzupassen. Es kann sich beispielsweise die Notwendigkeit für Nachverhandlungen ergeben, etwa wenn ein neuer Sachverhalt nur teilweise oder nicht durch die im Vertrag vereinbarten Regelungen umfassend abgedeckt wird. Auch muss ständig überprüft werden, ob die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden und ob es eventuell notwendig ist, einen auslaufenden Vertrag zu verlängern. Diese Aufgaben werden durch das Vertragsmanagement abgedeckt. Wird das Vertragsmanagement durch eine hierfür qualifizierte Anwaltskanzlei wie Alexander & Partner übernommen, hat das für die Mandanten den Vorteil, dass sie bei Rechtsfragen ständig und sofort fachkundigen Rat einholen können.
Als kompetente und fachkundige Kanzlei für internationales Wirtschaftsrecht übernehmen wir neben Ihrem Vertragsmanagement auch gerne das Claimsmanagement für Sie, d.h. die Geltendmachung überfälliger Forderungen gegenüber ihrem marokkanischen Vertragspartner und die Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite.
Grundsätzlich sollte bei Verträgen mit marokkanischen privatrechtlichen Vertragspartnern eine Schiedsklausel (ggf. einschließlich einer vorgeschalteten Mediationsklausel) vereinbart werden, um im Fall von Rechtsstreitigkeiten nicht auf die staatlichen marokkanischen Gerichte angewiesen zu sein. Als Schiedsinstitution bietet sich beispielsweise die Internationale Handelskammer Paris (ICC) an.
Kommt es im Rahmen eines öffentlichen Auftrags oder eines Projekts mit einem staatlichen Auftraggeber in Marokko zu rechtlichen Konflikten, finden unter Umständen die in dem Deutsch-marokkanischen Investitionsschutzabkommen vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen Anwendung. Man spricht in einem solchen Fall von Investitionsstreitigkeiten, die gegebenenfalls vor einem ICSID-Schiedsgericht geregelt werden.
Sowohl bei Investitionsschiedsverfahren nach ICSID als auch bei Handelsschiedsverfahren findet die Konfliktlösung vor Experten statt, die sich sehr gut in der jeweiligen Materie auskennen und an einer schnellen, aber effektiven Konfliktlösung interessiert sind. Die Schiedsgerichtsbarkeit bietet daher folgende Vorteile:
Vertriebsverträge sind für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind und ihre Produkte international vertreiben wollen, essenziell. Allerdings müssen Unternehmen aus Deutschland bedenken, dass bei grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen nicht automatisch deutsches Recht Anwendung findet. Wir beraten unsere Mandanten ausführlich zu diesem Thema und entwerfen Verträge, die dem transnationalen Charakter der Geschäftsbeziehung Rechnung tragen und die Interessen unserer Mandanten auch in einem internationalen Kontext bestmöglich schützen.
Zu Beginn eines jeden neuen Projekts steht die Frage nach der Finanzierung. Daher müssen Mandanten immer an die passende Projektfinanzierung denken, welche im Rahmen von komplexen Finanzierungsverträgen geregelt wird. Hier beraten wir unsere Mandanten nicht nur mit dem erforderlichen rechtlichen Know-how, sondern auch mit wirtschaftlichem Sachverstand. Als Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht haben wir nicht nur die rechtlichen Fragestellungen im Blick, sondern berücksichtigen immer auch die wirtschaftlichen Aspekte des Projektes.
Sollten Kunden sich entscheiden, nicht nur Geschäftsbeziehungen nach Marokko zu unterhalten, sondern mit einer Unternehmensgründung direkt im Land aktiv zu werden, besteht die Notwendigkeit einer umfassenden Rechtsberatung, welche insbesondere marokkanisches Recht miteinbezieht. Wir können diese Beratung leisten, da unsere Experten sich seit langem mit Fragen des marokkanischen Wirtschaftsrechts beschäftigen und teilweise selbst in Marokko gearbeitet haben. Sie kennen das Recht sehr gut, so dass Ihre Unternehmensgründung auf einem soliden und festen juristischen Fundament erfolgt. Weiterhin beraten wir ausführlich zu:
Wir beraten Sie gerne nach der Gründungsphase und stehen Ihnen gemeinsam mit unseren lokalen Partnern zuverlässig zur Seite, wenn es darum geht, Ihre rechtlichen Interessen vor Ort zu vertreten.
Rechtsgebiete
Branchen
Naher Osten