Oman

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung insbesondere in den Bereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts sowie der Streitbeilegung unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Anliegen in Oman und stehen Ihnen mit unserem mehrsprachigen Team beratend jederzeit zur Seite.

Rechtsberatung bei Wirtschaftstätigkeit im Oman

Oman ist ein Staat im Osten der Arabischen Halbinsel und wurde im Jahre 2013 von den Vereinten Nationen zu dem Land ernannt, welches innerhalb der letzten 40 Jahre seine soziale und wirtschaftliche Lage am meisten verbessern konnte. Aus wirtschaftlicher Perspektive ist Oman aufgrund seiner stabilen politischen Lage ein besonders attraktiver Staat für deutsche Investoren und bleibt durch seine für die Region einzigartige geographische Lage ein wichtiges Logistikzentrum der Arabischen Halbinsel. Zwischen Deutschland und Oman besteht seit 2007 ein bilateraler Investitionsschutzvertrag.

Bei der Entwicklung von Infrastrukturprojekte, im Rahmen des Markteinstiegs und der Geschäftsauflösung brauchen deutsche Investoren stets eine vertrauliche Rechtsberatung, die sich in den üblichen Wirtschaftsbereichen als auch in der Navigation des internationalen Handels und der grenzüberschreitenden Streitbeilegung auskennt.

Wir haben internationalen und lokale Mandanten in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschaftsrechts in Oman beraten. Unsere Expertise umfasst hierbei unter anderem verschiedene Formen des Markteinstiegs, die Projektfinanzierung, gesellschaftsrechtliche Fragestellungen, die Betreuung von Projekten und Transaktionsgeschäften, die Geschäftsauflösung, die Erstellung und rechtliche Begleitung von Agentur Verträgen sowie die Streitbeilegung in rechtsförmlichen Verfahren vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Beratung bei internationalen Verträgen für das Sultanat Oman

Es ist unser Anspruch Probleme frühzeitig zu erkennen und bereits im Vorfeld von Konflikten zu lösen. Gerade bei internationalen Verträgen und im Projektmanagement ist es wichtig, schnell agieren und reagieren zu können. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie effektiv bei allen Themen der Vertragsabwicklung.

Durch unseren Standort im Herzen Berlins, sowie unser Team im Oman, können wir Sie jederzeit gerne vor Ort beraten oder per Videokonferenz den Status Ihrer Projekte besprechen. Dabei stehen wir mit wichtigen Organisationen, wie Botschaften und Außenhandelskammern in ständiger Verbindung.

Wir verfassen, überprüfen und verhandeln Projektverträge für Oman

Mit unserer Kompetenz als Rechtsberater für Internationale Verträge und internationale Projekte sehen wir uns als Ihr Partner, der Ihnen langfristig bei Fragen rund um die rechtliche Situation Ihrer Verträge und Projekte hilft.

Deutsche Unternehmen, die im Ausland geschäftlich aktiv werden, sehen sich mit Projektverträgen konfrontiert. Unter diesen Verträgen versteht man unter anderem:

  • EPC-Verträge und
  • Joint Venture Verträge

Wollen sie ein neues Projekt in Oman durchführen, so müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld geklärt sein. Nur so kann Ihr Projekt rechtssicher gestaltet werden. Gerne Gerne bieten wir Ihnen vor Beginn Ihres neuen Projekts ein ausführliches Gespräch per Videokonferenz oder an einem unserer Standorte an. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Projektverträge, sodass für Sie wichtige Themen passend erfasst sind. Aufgrund unserer fundierten lokalen Rechtskenntnisse müssen weder Sie noch wir eine weitere Kanzlei hinzuziehen. Wir bieten Ihnen dadurch eine effiziente und kompetent rechtliche Unterstützung mit schnellen Entscheidungsprozessen.

Das Thema der internationalen Projektverträge ist äußerst umfangreich und komplex und erfordert internationale Erfahrung, die wir mitbringen. Unser Gründungspartner hat eine zentrale Rolle in etlichen großen Bau- und Infrastrukturprojekten in vielen GCC-Ländern gespielt. Zudem verfügen alle Anwälte unseres Teams über internationale juristische Kompetenz. In Oman konnten wir schon bei vielen internationalen Projekten aller Größenordnungen erfolgreich beratend tätig werden.

Zu unserem großen Mandantenstamm gehören zahlreiche internationale Unternehmen aus Europa und Firmen aus dem deutschen Mittelstand, die eine rechtliche Betreuung speziell bei Projekten in Afrika, Nordafrika, dem Mittleren sowie dem Nahen Osten suchen.

Kanzleischwerpunk: „International Arbitration“

Sorgfältige Vorbereitung von Projekten und Verträgen kann nicht immer verhindern, dass es zu Konflikten kommt. Auch hier stehen wir an Ihrer Seite und übernehmen Ihre Vertretung vor staatlichen Gerichten oder einem Schiedsgericht. Vorher versuchen wir aber immer eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Wir vertreten dabei Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei und versuchen zunächst eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, vertreten wir Sie dabei konsequent. Selbstverständlich können wir Sie vor deutschen Gerichten kompetent persönlich vertreten. Im Oman übernehmen wir Ihre Betreuung vor den lokalen Gerichten gemeinsam mit unserem Team vor Ort. Bei Fällen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit haben wir umfangreiche Erfahrung bei Verfahren nach internationalen (z.B. ICC) und lokalen Schiedsordnungen (z.B. DIS) sowie bei Investitions-Streitigkeiten (ICSID).

Wir sind eine hochqualifizierte Kanzlei von Wirtschaftsanwälten, die sich auf Konfliktlösungen spezialisiert hat. Zur umfassenden Betreuung der Projekte gehört auch eine umfassende Konfliktlösungsstrategie. Sollte es im konkreten Fall zu Rechtsstreitigkeiten kommen, werden wir die Interessen unserer Mandanten konsequent durchsetzen. Teil der Strategie ist regelmäßig, den Gang vor ein ordentliches Gericht zu vermeiden und im Rahmen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit den Konflikt zu lösen.

Umfassende Rechtsberatung zum Internationalen Investment in Oman

Durch unsere langjährige Erfahrung in den GCC-Staaten und dem Nahen Osten konnten wir ein sehr gutes Netzwerk in der omanischen Wirtschaft aufbauen. Zu unserem Mandantenstamm gehören nicht nur Firmen, die im Bereich des Bauwesens und der Infrastruktur tätig sind, sondern unter anderem auch Firmen im Bereich des International Investment. In diesem Bereich ist eine umfassende rechtliche Betreuung unabdingbar, in der wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten sowie Fallstricke umfassend, ehrlich und kompetent beraten. Dabei nutzen wir unsere tiefgehenden Kenntnisse des lokalen als auch internationalen Rechts und der Wirtschaft.

Unsere Kanzlei berät Sie im Rahmen Ihres International Investment, vor Allem in den Bereichen Rechtliche Due Diligence, Akquisition, Unternehmenszusammenschluss und M&A. Dabei behalten wir neben dem Recht immer auch die Wirtschaftlichkeit im Auge. Vor jedem rechtlichen Schritt überprüfen wir genau, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen dies im Einzelfall hat.

Der eigene Standort außerhalb von Deutschland: Gesellschaftsgründung in Oman

Internationale Vertragsbeziehungen im Ausland sind oft der erste Schritt zu einem eigenen Standort außerhalb der deutschen Grenzen. Wir beraten Sie gerne mit unserem hochqualifizierten Team zu einer Gesellschaftsgründung im Oman. Dabei führen wir eine rechtliche Grundprüfung durch und räumen rechtliche Unsicherheiten aus. Wir stellen Ihre Gründung auf ein starkes Fundament.

Unsere Kanzlei hat schon in verschiedenen Industrien und für verschiedene Projekte im Ausland Gesellschaften gegründet. Insbesondere in den GCC-Staaten haben wir jahrelange Erfahrung in Recht und Wirtschaft sammeln können. Wir beraten Sie bei Fragen, ob ein Produktionsstandort gebraucht wird, eine Projektgesellschaft erforderlich ist oder ob bei einer Investition eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle oder Special Purpose Company) gegründet werden soll. Unsere Erfahrung und kurzen Entscheidungswege nutzen wir stets für das Interesse unserer Mandanten. Unsere besondere Stärke ist, dass wir flexibel und agil auf neue Herausforderungen reagieren können.

Fragen

Bei einem grenzüberschreitenden Vertrag gilt nicht automatisch deutsches oder katarisches Recht. Die Parteien können sich im Vorfeld darauf einigen, welches Recht dem Vertrag zugrunde liegen soll. Das kann deutsches, katarisches oder internationales Handelsrecht sein. Bei Kaufverträgen bietet sich bspw. auch ein internationaler Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht an. Möglich ist im Einzelfall aber auch die Wahl des Rechts eines Drittstaates.
Unser spezialisiertes und kulturell sensibilisiertes Team arbeitet bereits im Vorfeld darauf hin, durch solide aufgesetzte Verträge und guten rechtlichen Beistand Konfliktfälle zu vermeiden. Wir sind auf International Arbitration spezialisiert. Dabei ist uns eine Betrachtung sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Perspektive wichtig. Unser Ziel ist es, den Gang vor ein ordentliches Gericht zu vermeiden und Ihre wirtschaftlichen Interessen effizient durchzusetzen. . Im Idealfall wird eine für beide Seiten akzeptable Lösung außerhalb der Gerichte gefunden. Sollte eine Vermeidung des Konflikts nicht möglich sein, werden wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung gerade bei internationalen Rechtsstreitigkeiten, bestmöglich durch die Auseinandersetzung begleiten.
Wir sind eine Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht, bei denen Anwälte arbeiten, die auch das omanische Recht kennen. Wir delegieren also die Aufgaben nicht an andere Kanzleien. Das bedeutet, dass die Entscheidungswege sehr kurz sind und zusätzliche Kosten vermieden werden. Zudem haben Sie mit uns für all Ihre Themen immer denselben Ansprechpartner.

Team

Partner
Andreas Scherdel hat langjährige Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von Verträgen auf allen Ebenen internationaler Projektbeziehungen, im Gesellschaftsrecht und im Vertrags- und Claimsmanagement, dies auch unter Berücksichtigung der buchhalterischen und Steueraspekte. Hierbei ist er insbesondere auf die Bau-, Infrastruktur- und Energiewirtschaft spezialisiert.
Counsel
Julia Mohamad wurde in Berlin geboren. Nach dem Abitur studierte Sie Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und Arabisch an der Universität Damaskus, Syrien. Frau Mohamad absolvierte Ihr Referendariat in Berlin.
Counsel
Dr. Richard Wichmann ist Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und seit 2005 in der Immobilienwirtschaft tätig. Seit 2017 betreut er nationale und internationale Mandate in den Bereichen Energiewirtschaft und Infrastruktur im privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Of Counsel
Dr. Aouni Shahoud Almousa ist Assistenzprofessor an der Lusail University (Doha, Katar) und Of Counsel bei Alexander & Partner.
Of Counsel
Martin Brown ist ein englischer Anwalt und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung bei internationalen Finanztransaktionen.
Of Counsel
Dr. Philipp Stompfe berät im internationalen Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren.