Deutschland

Deutschland gehört zu den stabilsten und einflussreichsten Volkswirtschaften der Welt und bietet ein äußerst attraktives Umfeld für internationale Investoren. Die Ausarbeitung von Investitionsverträgen über mehrere Rechtsordnungen hinweg stellt jedoch häufig komplexe juristische Herausforderungen. Dies erfordert präzise und fundierte rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass Verträge sowohl rechtlich einwandfrei als auch durchsetzbar sind.

Bei Alexander & Partner sind wir auf die Ausarbeitung internationaler Verträge spezialisiert und bieten folgende Leistungen:

  • Rechtliche Expertise über Rechtsordnungen hinweg: Unsere Anwälte kombinieren fundierte Kenntnisse des deutschen Rechts mit Erfahrung in verschiedenen nationalen und internationalen Rechtssystemen.
  • Maßgeschneiderte Vertragslösungen: Wir bieten sorgfältige Ausarbeitung und Verhandlung von Verträgen, die auf Ihre kommerziellen Ziele und Risikoprofile abgestimmt sind.
  • Streitbeilegungsdienste: Im Falle eines Konflikts vertreten wir Ihre Interessen sowohl im Schiedsverfahren als auch in der Gerichtsbarkeit und streben stets nach der für Sie günstigsten Lösung.

 

Laufende Unterstützung für internationale Verträge

Internationale Verträge erfordern eine aktive Verwaltung, um Risiken zu minimieren und auf sich verändernde rechtliche und kommerzielle Bedingungen zu reagieren. Unsere Kanzlei bietet:

  • Umfassendes Vertragsmanagement: Identifikation und Reduzierung rechtlicher Risiken bei gleichzeitiger Maximierung des Geschäftswerts.
  • Effektives Forderungsmanagement: Durchsetzung Ihrer Rechte und Abwehr von Gegendarstellungen.
  • Starke lokale Präsenz: Mit Sitz in Berlin arbeiten wir eng mit Botschaften und internationalen Handelskammern zusammen und bieten Beratungen vor Ort oder per Videokonferenz an.

Unser Ansatz gewährleistet, dass Ihre Interessen während des gesamten Lebenszyklus des Vertrags und der Umsetzung Ihrer internationalen Projekte geschützt bleiben.

 

Rechtliche Beratung für internationale Projektverträge

Mit umfangreicher Erfahrung in internationalen Projektverträgen unterstützen wir deutsche und internationale Mandanten bei der Bewältigung der rechtlichen Komplexität grenzüberschreitender Transaktionen. Unsere Leistungen umfassen:

  • Vertragsausarbeitung für Projekte: Dazu gehören EPC-Verträge und Joint-Venture-Vereinbarungen, die an branchenspezifische und länderübergreifende Anforderungen angepasst sind.
  • Umfassende rechtliche Unterstützung: Von der rechtlichen Prüfung bis zur Etablierung des vertraglichen Rahmens für Projekte in Deutschland oder im Ausland.
  • Besondere Expertise im deutschen Anlagenbau: Innerhalb Deutschlands bieten wir spezialisierte rechtliche Beratung für nationale Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte – wir beraten Entwickler, Lieferanten und Betreiber in Fragen des Baurechts, der Beschaffung und komplexer Vertragsstrukturen.
  • Internationale rechtliche Expertise: Jeder unserer Anwälte verfügt über internationale rechtliche Erfahrung, die durch Ausbildung, Arbeit oder Aufenthalt im Ausland erworben wurde. Dadurch können wir Mandanten bei Projekten in Regionen wie Afrika, dem Nahen Osten und Europa umfassend beraten.

 

Streitbeilegung und Schiedsverfahren

Selbst bei sorgfältig strukturierten Vereinbarungen können Streitigkeiten entstehen. Unsere Kanzlei bietet:

  • Konstruktive Streitbeilegung: Wir priorisieren die Verhandlung und Beilegung von Konflikten, wann immer dies möglich ist, um Geschäftsbeziehungen zu erhalten und Kosten zu reduzieren.
  • Vertretung im Schiedsverfahren: Kompetente Vertretung unter internationalen Schiedsregeln (z. B. ICC, ICSID) oder lokalen Regeln (z. B. DIS).
  • Prozessführung: Effektive Vertretung vor Gerichten in Deutschland und im internationalen Ausland.

 

Rechtliche Due Diligence und grenzüberschreitende Investitionen

Eine gründliche rechtliche Due Diligence ist entscheidend, um internationale Investitionen zu schützen und die Gültigkeit von Verträgen sicherzustellen. Wir bieten:

  • Investitionsrisikoanalyse: Rechtliche Analyse zur Identifizierung und Minderung von vertraglichen und regulatorischen Risiken.
    Mergers & Acquisitions: Umfassende rechtliche Unterstützung für grenzüberschreitende Transaktionen, einschließlich der Strukturierung von Geschäften und der Integration nach dem Abschluss.

 

Gründung von Unternehmen im Ausland

Die Expansion in ausländische Märkte beginnt mit der Schaffung einer rechtskonformen und strategisch strukturierten lokalen Präsenz. Wir unterstützen Sie bei:

  • Gründungsrechtliche Beratung: Überprüfung regulatorischer Rahmenbedingungen und Klärung rechtlicher Anforderungen für einen reibungslosen Markteintritt.
  • Maßgeschneiderte Strukturierungslösungen: Beratung zur Auswahl der geeigneten Rechtsform, sei es für Produktionsstätten, Projektgesellschaften oder spezielle Zweckgesellschaften.

Wir haben zahlreiche deutsche Unternehmen in verschiedenen Branchen und Regionen erfolgreich unterstützt und dabei eine solide rechtliche Grundlage für langfristiges Wachstum und Erfolg gelegt.

Fragen

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung im deutschen Handels-, Vertrags- und Baurecht. Wir haben langjährige Erfahrung in der Ausarbeitung und Verhandlung komplexer Vereinbarungen nach deutschem Recht, insbesondere im Bereich des Anlagenbaus und der Infrastrukturprojekte. Unsere Mandanten profitieren von unserer tiefen Kenntnis der regulatorischen Anforderungen, Compliance-Rahmenwerke und der Prävention von Streitigkeiten im deutschen Rechtskontext.
Ja. Wir haben umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Schiedsverfahren, die nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) durchgeführt werden. Wir behandeln sowohl nationale als auch internationale Streitigkeiten in Bereichen wie Bauwesen, Energie und Joint Ventures. Unsere Anwälte übernehmen auch die Rolle von Schiedsrichtern in DIS-Verfahren und anderen institutionellen Verfahren. Unser Team gewährleistet einen strategischen und umfassenden Ansatz für jedes Verfahren.
Ja, wir vertreten regelmäßig internationale und inländische Mandanten in Verfahren vor deutschen Zivil- und Handelsgerichten, einschließlich Streitigkeiten aus grenzüberschreitenden Verträgen, Bauprojekten und Unternehmensgeschäften. Zudem bieten wir strategische Beratung zur Durchsetzung ausländischer Urteile und Schiedssprüche in Deutschland an.

Team

Gründungspartner
Oliver Alexander hat elf Jahre als Wirtschaftsanwalt in Katar gearbeitet und ist damit ein ausgewiesener Spezialist für das Wirtschaftsrecht in Katar und anderen Ländern des Golf-Kooperationsrates. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Bau- und Infrastrukturrecht, im internationalen Werklieferrecht und im internationalen Schiedsverfahrensrecht. Darüber hinaus hat Oliver Alexander als einer der ersten deutschen Wirtschaftsanwälte in Subsahara-Afrika ein eigenes Büro in Accra, Ghana, eröffnet.
Partner
Andreas Scherdel verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertragsgestaltung und -abwicklung auf allen Ebenen internationaler Projektbeziehungen. Darüber hinaus ist er Experte auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts sowie des Vertrags- und Claimmanagements unter Berücksichtigung bilanzieller und steuerlicher Aspekte. Seine besonderen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Bau, Infrastruktur und Energie.
Senior Counsel
Petra Kuhn ist in Lyon als französische Anwältin zugelassen und verfügt über mehr als zwanzig Jahre Berufserfahrung. In unserem Berliner Büro berät sie Unternehmen im deutsch-französischen Wirtschaftsrecht und Privatpersonen bei grenzüberschreitenden Immobilientransaktionen sowie der Vermögens- und Nachlassplanung. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Nachlassabwicklung nach deutschem und französischem Recht.
Counsel
Julia Mohamad ist auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Sie berät Mandanten insbesondere in den Bereichen Urheberrecht, Markenrecht und IT-Recht. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Rechtsberatung im arabischen Raum.
Counsel
Adelheid Sutendi ist Rechtsanwältin und auf die internationale Handels- und Investitionsschiedsgerichtsbarkeit spezialisiert. Sie berät und vertritt schwerpunktmäßig Mandanten in internationalen Streitbeilegungsverfahren und zu Fragen des deutschen sowie des französischen Handels- und Gesellschaftsrechts.
Counsel
Dr. Richard Wichmann ist Rechtsanwalt, zertifizierter Mediator und seit 2005 in der Immobilienwirtschaft tätig. Seit 2017 betreut er nationale und internationale Mandate in den Bereichen Energiewirtschaft und Infrastruktur im privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht.
Of Counsel
Jan Harder ist auf internationale Wirtschaftsunternehmungen, Mergers & Acquisitions und Infrastrukturprojekte mit den Schwerpunkten Mobilität und Projekt-/Exportfinanzierung sowie die Bereiche strategische Rechtsberatung und Interim Management spezialisiert.
Of Counsel
Axel Heck ist auf komplexe transnationale M&A-Transaktionen, die Schlichtung von Streitigkeiten privater Parteien auf internationaler Ebene und strategische Rechtsberatung spezialisiert. Sein besonderer Fokus gilt hierbei dem transatlantischen sowie dem europäisch-indischen Markt.
Of Counsel
Dr. Philipp Stompfe berät im internationalen Vertrags- und Gesellschaftsrecht sowie im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren.