Ausarbeitung Internationaler Verträge
Die deutsche Wirtschaft zählt zu den bedeutendsten Volkswirtschaften der Welt. Die hohe, und insbesondere krisenfeste, Marktstabilität macht sie zu einem interessanten Standort für internationale Investoren. Es kommt bei der Ausarbeitung von Investitionsverträgen oft zu einem Aufeinandertreffen zweier Rechtsordnungen. Den Parteien sind dabei oft nicht alle Rechtsordnungen bekannt, obwohl sie für die Ausarbeitung dieser Internationalen Verträge von grundlegender Bedeutung sind.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie sich von einem Team beraten lassen, das sich nicht nur im deutschen Recht, sondern auch in verschiedenen anderen nationalen Rechtsordnungen auskennt. Wir sind hochqualifizierte Experten, die Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen unterstützen können. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Bereich der Konfliktlösung (Schiedsgerichtsbarkeit und Gericht). Dank der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte im In- und Ausland können wir Sie bestmöglich beraten.
Beratung bei bestehenden Internationalen Verträgen
Es ist unser Anspruch, Probleme frühzeitig zu erkennen und im Vorfeld zu lösen. Gerade bei Internationalen Verträgen und im Projektmanagement ist es wichtig, schnell agieren und reagieren zu können. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei allen Themen der Vertragsabwicklung.
Dank unseres Standorts im Herzen Berlins beraten wir Sie gerne vor Ort oder besprechen den Stand Ihrer Projekte per Videokonferenz. Wir stehen in ständigem Kontakt mit wichtigen Organisationen wie Botschaften und Auslandshandelskammern. Ziel des Vertragsmanagements ist es, weitere rechtliche Risiken zu minimieren und die Rentabilität zu maximieren.
Neben dem Vertragsmanagement zählt auch das Claim Management ebenso zu unseren Aufgabenfeldern. Wir versuchen, Forderungen unserer Mandanten durchzusetzen und gegnerische Forderungen abzuwehren. Die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen steht dabei im Fokus.
Kanzlei mit Erfahrung bei internationalen Projektverträgen
Mit unserer Kompetenz als Rechtsberater für Internationale Verträge und internationale Projekte sehen wir uns als Partner, der Ihnen langfristig bei Fragen rund um die rechtliche Situation Ihrer Verträge und Projekte hilft.
Projektverträge sind vor allem für deutsche Unternehmen, die im Ausland tätig sind, unerlässlich. Zu diesen Verträgen gehören unter anderem:
- EPC-Verträge und
- Joint Venture Verträge
Wollen sie ein neues Projekt in Deutschland oder dem Ausland durchführen, so müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld klar sein. Nur so kann Ihr Projekt rechtssicher gestaltet werden. Gerne bieten wir Ihnen vor Beginn Ihres neuen Projekts ein ausführliches Gespräch per Videokonferenz oder vor Ort, in Berlin oder einem unserer Standorte, an. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Projektverträge, sodass Ihnen wichtige Themen bekannt sind. Sollte die Beratung im Ausland stattfinden, so müssen Sie keine weitere Kanzlei zwischenschalten – wir arbeiten mit Ihnen vor Ort zusammen.
Zu unserem großen Mandantenstamm gehören zahlreiche Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand, die eine rechtliche Betreuung speziell bei Infrastrukturprojekten in Afrika, Nordafrika, dem Mittleren sowie dem Nahen Osten suchen.
Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt auf „International Arbitration“
Sorgfältige Vorbereitung von Projekten und Verträgen kann nicht immer verhindern, dass es zu Konflikten kommt. Auch hier stehen wir in Deutschland an Ihrer Seite und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht oder einem Schiedsgericht. Vorher versuchen wir aber immer eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Wir vertreten dabei Ihre Interessen gegenüber der anderen Partei und versuchen gleichzeitig eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Sollte es aber doch dazu kommen, werden wir Sie selbstverständlich vor dem Gericht in Deutschland kompetent und persönlich vertreten. Bei Fällen der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit haben wir Erfahrung sowohl bei Verfahren nach internationalen (z.B. ICC) und lokalen Schiedsordnungen (z.B. DIS) als auch bei Investitions Streitigkeiten (ICSID).
Internationale Investitionen mit rechtlicher Due Diligence
Bei einer internationalen Investition müssen die rechtlichen Risiken und Chancen in die Vertragsverhandlungen miteinbezogen werden, um einen fairen Preis zu erzielen. Dabei geht es oft um große Summen. Als erfahrene und international gut aufgestellte Kanzlei im Wirtschaftsrecht, führen wir Ihre rechtliche Due Diligence durch und decken Risikofaktoren für Ihre Investition im In- und Ausland auf. Auch im Bereich M&A, also Unternehmenszusammenschlüssen und Akquisitionen, begleiten wir Sie und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestens gewahrt sind.
Der eigene Standort außerhalb von Deutschland: Gesellschaftsgründung im Ausland
Internationale Vertragsbeziehungen im Ausland sind oft der erste Schritt zu einem eigenen Standort jenseits der deutschen Grenzen. Wir beraten Sie gerne mit unserem hochqualifizierten Team über eine Gesellschaftsgründung im Ausland. Dabei führen wir eine rechtliche Grundprüfung durch und räumen rechtliche Unsicherheiten aus. Wir stellen Ihre Gründung auf ein starkes Fundament.
Unsere Kanzlei hat schon in verschiedenen Industrien und für verschiedene Projekte im Ausland Gesellschaften gegründet. Wir beraten Sie dabei, ob ein Produktionsstandort gebraucht wird, eine Projektgesellschaft erforderlich ist oder bei einer Investition eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle oder Special Purpose Company) gegründet werden soll. Unsere langjährige Erfahrung und kurzen Entscheidungswege nutzen wir stets für das Interesse unserer Mandanten. Unsere besondere Stärke ist, dass wir flexibel und agil auf neue Herausforderungen reagieren können.