Schweiz

Unsere Kanzlei ist auf das internationale Wirtschaftsrecht spezialisiert. Dabei sind wir eine der wenigen deutschen Wirtschaftskanzleien, die nicht nur deutsch- und französischsprachige Berater beschäftigt, sondern auch in der Schweiz vor Ort vertreten ist.

Wir beraten deutsche und schweizer Mandanten zu Internationalen Verträgen

Die Schweiz ist seit Jahren eine der interessantesten Volkswirtschaften der Welt. Mit dem zweitbesten Bruttoinlandsprodukt pro Kopf der Welt ist unser südlicher Nachbar nicht zu unterschätzen. Politische Stabilität, attraktive Lebensbedingungen und das kulante Steuersystem machen die Schweiz zu einem interessanten Wirtschaftsstandort, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Unsere Kanzlei ist auf das internationale Wirtschaftsrecht spezialisiert. Wir sind eine der wenigen deutschen Wirtschaftskanzleien, die nicht nur deutsch- und französischsprachige Berater beschäftigt, sondern auch vor Ort in der Schweiz vertreten ist. Das Team aus Kreuzlingen wird von Jan Christoph Harder geleitet. Wir beraten sowohl deutsche als auch schweizerische Mandanten aus dem KMU-Bereich, die in der Schweiz oder in Deutschland investieren und Projekte durchführen wollen. Neben fundierten Kenntnissen des schweizerischen Wirtschaftssystems verfügt Herr Harder über exzellente Kenntnisse der Bahnindustrie und nachhaltiger Geschäftspraktiken. Er hält regelmäßig Vorträge auf internationalen Branchenkonferenzen und publiziert zu diesen Themen. Bei der Gestaltung von Investitionsverträgen in Deutschland und der Schweiz treffen (unabhängig von der Branche) zwei Rechtssysteme aufeinander. Die Parteien kennen die Rechtssysteme oft nicht in der notwendigen Tiefe, obwohl dies hier notwendig ist. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie sich von einem Team beraten lassen, das sich nicht nur im deutschen, sondern auch im Schweizer Rechtssystem auskennt. Wir sind hochqualifizierte Experten, die Ihnen bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen zur Seite stehen und Sie auch im Bereich der Konfliktlösung (Schiedsgerichtsbarkeit und Gericht) unterstützen können.

Vertrags Management: Wir optimieren internationale Verträge

Es ist unser Anspruch, Probleme frühzeitig zu erkennen und im Vorfeld zu lösen. Gerade bei Internationalen Verträgen und im Projektmanagement ist es wichtig, schnell agieren und reagieren zu können. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei allen Themen der Vertragsabwicklung.

Durch unsere Standorte im Herzen Berlins sowie im Zentrum von Paris und der Schweiz können wir Sie jederzeit gerne vor Ort beraten oder per Videokonferenz den Status Ihrer Projekte besprechen. Dabei stehen wir mit wichtigen Organisationen, wie Botschaften und Außenhandelskammern in ständiger Verbindung. Ziel des Vertragsmanagements ist die Minimierung von Rechtsrisiken sowie die Maximierung der Wirtschaftlichkeit.

Neben dem Vertragsmanagement zählt auch das Forderungsmanagement ebenso zu unseren Aufgabenfeldern. Wir versuchen, Forderungen unserer Mandanten durchzusetzen und gegnerische Forderungen abzuwehren. Die bestmögliche Vertretung Ihrer Interessen steht dabei im Fokus.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit zur schnellen Konfliktlösung

Auch die sorgfältige Vorbereitung von Projekten und Verträgen kann nicht immer verhindern, dass Konflikte entstehen. Hier stehen wir selbstverständlich an Ihrer Seite und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht. Zuvor versuchen wir jedoch, eine konstruktive außergerichtliche Lösung zu finden. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Gegenpartei und versuchen gleichzeitig, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Sollte es dennoch dazu kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich kompetent und persönlich vor dem Gericht oder Schiedsgericht in Deutschland oder der Schweiz. Unser Team besteht auch aus Anwälten, die in der Schweiz zugelassen sind, so dass wir Sie direkt vor Gericht vertreten können, ohne dass eine dritte Anwaltskanzlei eingeschaltet werden muss. Das spart Zeit und Geld und ermöglicht es uns, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Bei internationalen Schiedsverfahren verfügen wir über Erfahrung in Verfahren sowohl nach internationalen (z.B. ICC) als auch nach lokalen Schiedsordnungen (z.B. DIS) sowie bei Investitionsstreitigkeiten (ICSID).

Ausführliche Beratung zu Agentur-Verträgen

Handelsvertreterverträge sind zu einem festen Bestandteil des grenzüberschreitenden Handels geworden. Kunden aus Deutschland können sich jedoch nicht auf die automatische Geltung des deutschen Rechts verlassen. Daher sind auch hier umfassende Kenntnisse des deutschen, schweizerischen und internationalen Rechts erforderlich. Darüber hinaus erfordert der grenzüberschreitende Handel die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, die auch als internationale Vertriebsverträge bezeichnet werden. Unser hochqualifiziertes Expertenteam berät Sie gerne umfassend zu diesem Thema und setzt sich dafür ein, Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Projekt Finanzierung mit besonderem Blick auf Wirtschaftlichkeit

Projektfinanzierungen sind eine Voraussetzung für die Realisierung eines jeden Projekts. Unser Team von erfahrenen Experten begleitet Sie bei der Bewertung, Strukturierung und Verhandlung dieser Finanzierungsverträge und verliert dabei nie die Wirtschaftlichkeit aus den Augen. Dank ihrer fundierten Kenntnisse des deutschen und schweizerischen Rechts, aber auch der Industrie und Wirtschaft, betrachten unsere Anwälte alle rechtlichen Fragen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit. Da jedes Land seine eigene Rechts- und Finanzkultur hat, berücksichtigen wir diese bei der Ausarbeitung oder Analyse der Finanzierungsverträge.

Gesellschaftsgründung in der Schweiz: Wir beraten Sie ausführlich

Die Schweiz und Deutschland sind nicht nur durch eine Grenze verbunden. Wir sind auch wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Aus diesem Grund streben viele unserer Kunden eine Firmengründung in der Schweiz an. Insbesondere die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen machen die Schweiz zu einem interessanten Standort für viele kleine und mittelständische Unternehmen. Bei einer geplanten Unternehmensgründung in der Schweiz kann deutsche Rechtserfahrung nur bedingt weiterhelfen. Umfassende und vertiefte Kenntnisse des schweizerischen Rechts und der Rechtsprechung sind notwendig, um Ihre Firmengründung erfolgreich zu gestalten. Wir beraten Sie gerne und umfassend in diesem Bereich. Unsere Mandanten können sicher sein, dass sie eine qualitativ hochstehende Beratung erhalten, da unser Team aus in der Schweiz zugelassenen Anwälten besteht, die seit langem in der Schweiz tätig sind und mit dem Schweizer Rechtssystem vertraut sind. Darüber hinaus verfügt unser deutsch-schweizerisches Anwaltsteam über vertiefte Kenntnisse der Schweizer Wirtschaft. Auch mit den Wirtschaftssystemen der Nachbarländer wie Österreich oder Frankreich sind wir bestens vertraut. Wir arbeiten nicht, wie sonst üblich, mit Schweizer Drittkanzleien zusammen. Das bedeutet, dass unsere Kunden immer denselben Ansprechpartner haben und die Entscheidungswege kurz und effektiv sind. Auf diese Weise können auch unnötige Kosten für Sie vermieden werden.

Fragen

Auf einen grenzüberschreitenden Vertrag ist nicht automatisch deutsches oder schweizerisches Recht anwendbar. Die Parteien können im Voraus vereinbaren, welches Recht dem Vertrag zugrunde gelegt werden soll. Dies kann deutsches, schweizerisches oder internationales Handelsrecht sein. Bei Kaufverträgen kann z.B. auch der internationale Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht angewendet werden.
Wir sind eine kompetente Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts tätig ist. Wir beschäftigen Anwälte, die ihre Ausbildung in Frankreich absolviert und / oder dort mehrere Jahre praktiziert haben. Sie kennen das Schweizer Rechtssystem und die Mentalität der Schweizer sehr gut. Darüber hinaus haben wir bereits in verschiedenen Branchen und Projekten gearbeitet. Dieses umfangreiche Wissen ist ein großer Vorteil bei Verhandlungen.
Wenn Sie nicht nur Verträge mit einer Schweizer Firma abschliessen, sondern auch eine Firma in der Schweiz gründen wollen, gibt es einiges zu beachten. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Schweiz und unseren fundierten Kenntnissen des Schweizer Rechts und der Wirtschaft können unsere Anwälte Sie ausführlich und kompetent beraten, wenn Sie sich zu diesem Schritt entschließen.

Team

Partner
Andreas Scherdel hat langjährige Erfahrung in der Erstellung und Bearbeitung von Verträgen auf allen Ebenen internationaler Projektbeziehungen, im Gesellschaftsrecht und im Vertrags- und Claimsmanagement, dies auch unter Berücksichtigung der buchhalterischen und Steueraspekte. Hierbei ist er insbesondere auf die Bau-, Infrastruktur- und Energiewirtschaft spezialisiert.
Of Counsel
Jan Harder ist auf internationale Wirtschaftsunternehmungen, Mergers & Acquisitions und Infrastrukturprojekte mit den Schwerpunkten Mobilität und Projekt-/Exportfinanzierung sowie die Bereiche strategische Rechtsberatung und Interim Management spezialisiert.